Patenamt
Genauso wie die Eltern versprechen auch die Patinnen und Paten bei einer Taufe, das Kind auf seinem Weg zum Glauben zu begleiten und ihm, unterstützt von der Gemeinde, christliche Werte und Traditionen zu vermitteln.Die formalen Voraussetzungen für das Patenamt stehen in der Lebensordnung der Evangelischen Kirche von Hessen und Nassau: "Paten sollen konfirmierte Glieder der Kirche sein. Bei auswärtigen Paten wird dies durch einen Patenschein des zuständigen Pfarrers nachgewiesen. Angehörige einer anderen christlichen Kirche können vom Konfirmationsalter an als Pate zugelassen werden. Anstelle des Patenscheines ist eine Bescheinigung über ihre Kirchenzugehörigkeit vorzulegen. Wer keiner christlichen Kirche angehört, Mitglied einer Sekte bzw. nichtchristlichen Gemeinschaft ist oder wer das Patenrecht nach der kirchlichen Ordnung verloren hat, [...] kann nicht Pate sein."
Wenn Sie Patin / Pate werden möchten, dann benötigen Sie einen Patenschein. Dies ist eine Bestätigung des für Sie zuständigen Pfarramtes, dass Sie Mitglied dieser Gemeinde sind. Den Patenschein erhalten Sie im Pfarrbüro.
Weitere Informationen zum Patenamt:
www.ekhn.de/glaube/taufe/patenamt-das-richtige-fuer-mich.html
